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Im Jahre 1990 wurde aus einem ehemaligen Durchgangsheim in der Albert-Vater-Str. der Kinder-und Jugendnotdienst. Die Konzeption entstand in Zusammenarbeit mit bestehenden Häusern in Berlin, Hamburg und Hannover. Schon in seiner Anfangszeit leistete der KJND Pionierarbeit in den neuen Bundesländern auf dem Gebiet des vorläufigen Schutzes von Kindern und Jugendlichen.
Seine Grundlage ist der §42 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes, dieser Paragraf gewährleistet jedem Kind bzw. jedem Jugendlichen Hilfe und Schutz in Krisen oder anderen bedrohlichen Situationen (Wächteramt des Staates). Bei uns können sich Kinder- und Jugendliche bis zum 18 Lebensjahr melden. Darüber hinaus beraten wir natürlich auch junge Erwachsene, Eltern, Verwandte oder Bekannte. Die Probleme sind dabei sehr vielfältig und reichen bis zu Problemen mit Eltern, Schule, Ausbildung, Erwachsenwerden, Clique oder der Gesellschaft.
Unsere Einrichtung hat im Januar 2007 seinen 5500. Hilfesuchenden aufgenommen. Über 9000 Beratungsgespräche ob am Telefon oder in unserer Einrichtung können wir verzeichnen. Von den Kindern und Jugendlichen, die unsere Einrichtung aufsuchten, waren 56% sogenannte Selbstmelder, Kinder und Jugendliche, die also konkret unser Haus aufgesucht haben und um Hilfe gebeten haben.
Im Jahr 2007 haben wir insgesamt 196 Kindern und Jugendlichen eine Übernachtung geboten. Der durchschnittliche Aufenthalt lag bei knapp 4 Tagen, wobei der längste Aufenthalt 56 Tage war.
Der KJND hat zudem eine neue Aufgabe hinzu bekommen, wir erfassen täglich Kinder und Jugendliche die Schule verweigern. Mit Hilfe eines Netzwerkes versuchen wir diese Schüler zu erreichen und mit ihnen und ihren Eltern eine Rückkehr zur Schule zu ermöglichen.
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