Für Eltern und Bürger | Für Eltern und Bürger |
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Wir sind natürlich auch für Eltern da! Unsere Hilfe richtet sich immer auch an die Eltern oder an einzelne Sorgeberechtigte. Wir bieten deshalb umfangreiche Hilfe in Erziehungsfragen an. Wir bieten auch Raum in schwierigen Trennungsphasen oder bei Umgangsschwierigkeiten. Wir bieten sozusagen einen neutralen Boden. Gerade bei häuslichen Problemen mit Kindern und Jugendlichen kann eine Beratung bei uns Anstoß für eine Verbesserung sein. Es gibt vielfältige Möglichkeiten unser Angebot zu nutzen, entweder sie kommen in unser Haus, telefonieren mit uns oder senden uns eine Mail. Wir nehmen gern Kontakt zu ihnen auf. Wir können entweder eine Beratung anbieten die einmalig oder wiederholend stattfindet bzw. können wir zu anderen Institutionen vermitteln. Lesen Sie nun, welche Anlässe Eltern in der Vergangenheit bewegte uns aufzusuchen. Hier einige BeispieleFragen zu und bei der Pubertät Häusliche Regeln und Traditionen Cliquen, Freunde und deren Einwirkung auf ihr Kind Wenn Eltern unwichtig werden und nur noch auf Freunde und Kumpels hören Schulische Verschlechterung Weglaufen und Ausgangsüberschreitungen Lügen und Tricksen Äußerliche Veränderungen Heimlichtuerei und Verschlossenheit Kriminalität und Gewaltbereitschaft Risikohaftes Verhalten Anschreien und "Ausrasten" Essstörungen Stehlen im Haushalt Drogenkonsum (auch Alkohol) Gesetzliche Bestimmungen Melden sie sich dringend bei uns! Nicht nur Eltern können sich an uns wenden. Sollten Sie in ihrem Umfeld Dinge bemerken, die Kindern oder Jugendlichen angetan werden, können Sie sich auch anonym an uns wenden. Wir sind dafür täglich 24 Stunden aktiv. Wählen Sie 0391/73 10 114Kindesmisshandlung Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung Verwarlosung (z.B. unzumutbare häusliche Zustände, kein Essen, kein Schulbesuch etc.) Nötigung zu kriminellen Handlungen (z.B. wenn Minderjährige gezwungen werden Diebstähle zu begehen) Betteln bei kleinen Kindern Schutzgelderpressung oder andere Bedrohungen Mobing in der Schule Beobachtungen bei lebensgefährlichen Handlungen Nächtliches Herumtreiben Prostitution von Minderjährigen Aufenthalte von Minderjährigen in Glücksspielhallen, Gaststätten nach den gesetzlichen Zeiten Alkoholkonsum unter 16 Jahre in Gaststätten ohne Begleitung von Erwachsenen Konsum von pornografischen Medien (vor allem bei Duldung durch Erwachsene) |