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Für Eltern und Bürger PDF Drucken E-Mail
Wir sind natürlich auch für Eltern da!
        

Unsere Hilfe richtet sich immer auch an die Eltern oder an einzelne Sorgeberechtigte. Wir bieten deshalb umfangreiche Hilfe in Erziehungsfragen an. Wir bieten auch Raum in schwierigen Trennungsphasen oder bei Umgangsschwierigkeiten. Wir bieten sozusagen einen neutralen Boden.

Gerade bei häuslichen Problemen mit Kindern und Jugendlichen kann eine Beratung bei uns Anstoß für eine Verbesserung sein. Es gibt vielfältige Möglichkeiten unser Angebot zu nutzen, entweder sie kommen in unser Haus, telefonieren mit uns oder senden uns eine Mail. Wir nehmen gern Kontakt zu ihnen auf. Wir können entweder eine Beratung anbieten die einmalig oder wiederholend stattfindet bzw. können wir zu anderen Institutionen vermitteln.
Lesen Sie nun, welche Anlässe Eltern in der Vergangenheit bewegte uns aufzusuchen.

Hier einige Beispiele

        
    
Fragen zu und bei der Pubertät
    
Häusliche Regeln und Traditionen
    
Cliquen, Freunde und deren Einwirkung auf ihr Kind
    
Wenn Eltern unwichtig werden und nur noch auf Freunde und Kumpels hören
    
Schulische Verschlechterung
    
Weglaufen und Ausgangsüberschreitungen
    
Lügen und Tricksen
    
Äußerliche Veränderungen
    
Heimlichtuerei und Verschlossenheit
    
Kriminalität und Gewaltbereitschaft
    
Risikohaftes Verhalten
    
Anschreien und "Ausrasten"
    
Essstörungen
    
Stehlen im Haushalt
    
Drogenkonsum (auch Alkohol)
    
Gesetzliche Bestimmungen


        
Melden sie sich dringend bei uns!
        

Nicht nur Eltern können sich an uns wenden. Sollten Sie in ihrem Umfeld Dinge bemerken, die Kindern oder Jugendlichen angetan werden, können Sie sich auch anonym an uns wenden. Wir sind dafür täglich 24 Stunden aktiv.

Wählen Sie 0391/73 10 114


        
Kindesmisshandlung
    
Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung
    
Verwarlosung (z.B. unzumutbare häusliche Zustände, kein Essen, kein Schulbesuch etc.)
    
Nötigung zu kriminellen Handlungen (z.B. wenn Minderjährige gezwungen werden Diebstähle zu begehen)
    
Betteln bei kleinen Kindern
    
Schutzgelderpressung oder andere Bedrohungen
    
Mobing in der Schule
    
Beobachtungen bei lebensgefährlichen Handlungen
    
Nächtliches Herumtreiben
    
Prostitution von Minderjährigen
    
Aufenthalte von Minderjährigen in Glücksspielhallen, Gaststätten nach den gesetzlichen Zeiten
    
Alkoholkonsum unter 16 Jahre in Gaststätten ohne Begleitung von Erwachsenen
    
Konsum von pornografischen Medien (vor allem bei Duldung durch Erwachsene)
 
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