Häufige Fragen | Häufige Fragen |
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Viel gestellte Fragen, kurz beantwortet. Wenn man nicht selbst in den Kinder- und Jugendnotdienst kommen kann, weil man z.B. von außerhalb ist, wird man dann abgeholt? Ja, wir versuchen dies auf verschiedene Art und Weise zu organisieren. Muss man seinen Namen nennen, wenn man in den Kinder- und Jugendnotdienst geht? Du mußt immer dann deinen Namen nennen, wenn du bei uns übernachten willst. Mus man mit den Eltern sprechen, wenn man sich an den Kinder- und Jugendnotdienst wendet? Grundsätzlich ja, denn die Eltern müssen informiert werden. Befindet sich ein Kind/Jugendlicher jedoch in dringender Gefahr, so wird er entsprechend vor den Eltern geschützt. Wird das Jugendamt bei der Klärung des Problems hinzugezogen? Das Jugendamt wird immer dann hinzugezogen, wenn über eine Unterbringung in einer Jugendwohngemeinschaft oder einem Heim nachgedacht wird. Auch dann wenn du längerfristige Hilfe brauchst. Wie lange kann man im Kinder- und Jugendnotdienst bleiben? Immer so lange bis die Krise weitestgehend entspannt ist und Lösungsansätze gefunden wurden. Das kann zwischen einigen Stunden und mehreren Tagen dauern. Gibt es Taschengeld im Kinder- und Jugendnotdienst? Taschengeld wird im Einzelfall gewährt. Wie lange sind die Ausgangszeiten? Du hast den ganzen Tag Ausgang, musst jedoch um 19.00 Uhr wieder da sein und bei wichtigen Terminen zur Verfügung stehen! Je nach Alter ist am Wochenende mit Absprache auch ein längerer Ausgang möglich. Können mich meine Freunde besuchen? Ja, deine Freunde können dich besuchen. Muss ich, wenn ich im Kinder- und Jugendnotdienst bin, in die Schule gehen? Wenn du bei uns bist, solltest du auf jeden Fall in die Schule gehen, da eine gesetzliche Schulpflicht besteht. Können auch Kinder zum Kinder- und Jugendnotdienst gebracht werden, die in Kitas nicht abgeholt wurden? Ja, solche Kinder können zuerst zu uns gebracht werden. Wir organisieren alles Weitere. |